Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Hundepension

  

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Ferienhunde, die bei Hundelieben® betreut werden. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

 

  • Anmeldung

Vor Antreten des Aufenthaltes Ihres Hundes ist das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und abzugeben. Nur so ist eine gute Zusammenarbeit möglich.

 

  • Voraussetzungen

Da wir keine Zwingerhaltung haben, können wir nur sozial gut verträgliche Hunde bei uns aufnehmen. Der betreute Hund muss haftpflichtversichert sein.

 

Gesundheit: Die Verantwortung, dass der Hund gesund (ohne Ansteckungsgefahr, z.B. Husten, Flöhe, usw.) und vital in die Hundepension kommt, obliegt dem Hundebesitzer. Über Krankheiten muss Hundelieben® informiert werden. Da sich unsere Pensionshunde viel im Freien aufhalten empfehlen wir, den Hund mit einem entsprechenden Präparat (z.B. Scaliborhalsband) gegen Zecken und Flöhe zu behandeln.

 

Läufigkeit: Läufige Hündinnen werden generell nicht in die Gruppe aufgenommen. Sollte eine Hündin während der Betreuungszeit läufig werden, wird der Hund in unserer Hundetagesstätte separat untergebracht. Diese separate Betreuung führt zu Mehrkosten.

 

  • Betreuung

Die Hunde leben mit uns zusammen in Haus und Garten. Sie werden art- und verhaltensgerecht gehalten. Wir versichern einen sorgfältigen Umgang mit den Hunden und gestalten den Aufenthalt professionell und liebevoll. Mindestens drei Spaziergänge am Tag sowie Einbindung in unser Labrador-Rudel und in unsere Familie sind für uns selbstverständlich.

 

Vor Beginn des Aufenthaltes muss vom Hundebesitzer klar definiert werden, ob wir den Hund bei den Spaziergängen mit oder ohne Leine führen dürfen. Für etwaige Schäden am Hund oder durch den Hund während des Freilaufs übernimmt der Hundebesitzer die alleinige Haftung und allfällig entstehende Kosten. Hundelieben® haftet auch nicht für etwaige Schäden, sollte der Hund wider Erwarten weglaufen.

 

  • Tierärztliche Kosten

Falls der Hund während des Aufenthaltes in unserer Hundepension tierärztliche Behandlung benötigt, hat der Hundebesitzer die anfallenden Kosten zu übernehmen. Wir werden versuchen, Sie umgehend über den Gesundheitszustand sowie die erforderliche Behandlung zu informieren. Liegt ein Notfall vor, so gibt der Hundebesitzer Hundelieben® die Vollmacht und Erlaubnis, den Hund ohne Rücksprache medizinisch versorgen zu lassen. Bei einer ansteckenden Krankheit werden dem Besitzer die Kosten für die Behandlung des Hundes, für die Desinfektion sowie die Behandlung anderer angesteckter Hunde verrechnet.

 

  • Haftungsausschluss und -begrenzung

Der Hundebesitzer bleibt während des ganzen Aufenthaltes bei Hundelieben® Eigentümer des Hundes. Eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund ist obligatorisch. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden oder Erkrankungen am Hund, für Sachschäden oder Schäden an Dritten (Menschen oder Hunde).

 

Wir widmen uns den Hunden mit größter Sorgfalt und Liebe. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Hunde erkranken oder dass ein Unfall passiert. In diesem Fall kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Der Hundebesitzer hält Hundelieben® gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.