Ruth Hochstätter-Burtscher

Gerichtlich beeidete Sachverständige für Hunde


Als gerichtlich beeidete Sachverständige erstelle ich im Auftrag eines Gerichtes, der Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde sowie für private Zwecke Gutachten und Wesensbeurteilungen. Ich überprüfe, ob ein Hund aggressive Verhaltensweisen zeigt und daher für Menschen oder andere Tiere eine Gefahr darstellt. 
 
Wann ist der Test erforderlich?
In Vorarlberg gilt laut Landesgesetz eine Bewilligung für das Halten von Kampfhunden. Diese Bewilligungen werden von mir im Rahmen eines Wesenstests ausgestellt. Zudem begutachte ich Hunde, bei denen es aufgrund ihres aggressiven Verhaltens zu einer Anzeige kam. Aus der Einschätzung resultieren verschiedene Empfehlungen bzw. Auflagen für den Hund.
 
Wie wird getestet?
Ich überprüfe die Hunde nach den Richtlinien des Niedersächsischen Wesenstests.
Die Ausbildung hierfür absolvierte ich auf der Tierärztlichen Hochschule in Hannover bei Dr. Esther Schalke. Das Verhalten des Hundes gegenüber Hunden, Menschen und verschiedenen Umweltreizen wird in 34 verschiedenen Situationen überprüft und mit Videoaufnahmen festgehalten. 
 
Als gerichtliche beeidete Sachverständige bin ich ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft (Verwaltungsbehörde) und als solches Teil der Rechtspflege. 
 
Bei Fragen oder für Terminanfragen kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter +43 (0)664) 3855382 oder per Email an info@hundelieben.at.

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 "Gib dem Menschen einen Hund und seine Seele wird gesund."

Hildegard von Bingen (1098 - 1179)